Allgemeine Geschäftsbedingungen für Treasyndiathiarnyryl CRM

AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung der von Treasyndiathiarnyryl bereitgestellten CRM Plattform sowie der zugehörigen Dienste. Sie definieren Rechte und Pflichten der Vertragspartner, den Leistungsumfang, Haftungsregelungen und die Bedingungen für Vertragsbeginn, Laufzeit und Beendigung. Ergänzend gelten die Datenschutzerklärung und gegebenenfalls gesonderte Leistungsbeschreibungen, sofern ausdrücklich darauf verwiesen wird.

1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss

Die vorliegenden Bedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung der CRM Plattform, die zwischen Treasyndiathiarnyryl und geschäftlichen Nutzern geschlossen werden. Ein Vertrag kommt zustande, wenn Treasyndiathiarnyryl eine Registrierung oder Bestellung bestätigt oder Zugangsdaten zur Nutzung bereitstellt. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Nutzers finden nur Anwendung, wenn Treasyndiathiarnyryl ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt. Nebenabreden, Zusagen oder Änderungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Soweit besondere Vereinbarungen für einzelne Funktionsbereiche bestehen, gehen diese im Kollisionsfall den allgemeinen Regelungen vor.

2. Leistungsgegenstand und Umfang

Treasyndiathiarnyryl stellt eine CRM Plattform zur Verfügung, mit der Kundendaten verwaltet, Vertriebschancen dokumentiert und Serviceprozesse abgebildet werden können. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung und der vereinbarten Vertragsform. Treasyndiathiarnyryl schuldet die Bereitstellung einer funktionsfähigen technischen Umgebung, nicht jedoch bestimmte wirtschaftliche Erfolge oder konkrete Ergebniskennzahlen. Anpassungen, Erweiterungen oder Einschränkungen des Funktionsumfangs sind zulässig, sofern der Kernnutzen der vereinbarten Leistung erhalten bleibt und berechtigte Interessen der Nutzer angemessen berücksichtigt werden.

3. Vergütung, Abrechnung und Zahlungsverzug

Soweit Leistungen entgeltlich erbracht werden, richten sich Vergütung, Zahlungsmodalitäten und Abrechnungszeiträume nach der jeweils gültigen Preisinformation oder der individuell vereinbarten Kondition. Rechnungen können elektronisch bereitgestellt werden und sind, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, innerhalb der angegebenen Frist ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug ist Treasyndiathiarnyryl berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu berechnen und den Zugang zur Plattform nach angemessener Ankündigung vorübergehend zu sperren. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

4. Verfügbarkeit, Wartung und Servicelevel

Treasyndiathiarnyryl strebt eine hohe Verfügbarkeit der CRM Plattform an, kann jedoch keine ununterbrochene Erreichbarkeit zusichern. Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten durchgeführt und angemessen angekündigt. Vorübergehende Einschränkungen oder Unterbrechungen können sich insbesondere durch Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, Kapazitätsengpässe oder Ereignisse ergeben, die außerhalb des Einflussbereichs von Treasyndiathiarnyryl liegen. Soweit Service Level Vereinbarungen bestehen, richten sich konkrete Verfügbarkeitskennwerte und Reaktionszeiten nach diesen gesonderten Regelungen. Ansprüche wegen vorübergehender Beeinträchtigungen richten sich nach den Haftungsbestimmungen dieser Bedingungen.

5. Pflichten und Verantwortlichkeit der Nutzer

Der Nutzer ist verpflichtet, Zugangsdaten sorgfältig zu verwahren und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Er trägt die Verantwortung dafür, dass sämtliche über sein Nutzerkonto erfolgenden Handlungen den vertraglichen und gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Inhalte, die der Nutzer in die CRM Plattform einbringt, dürfen keine Rechte Dritter verletzen und keine rechtswidrigen oder diskriminierenden Inhalte enthalten. Der Nutzer hat angemessene Sicherungskopien seiner geschäftsrelevanten Daten zu erstellen, soweit dies nach Art und Umfang der Nutzung zumutbar ist. Treasyndiathiarnyryl kann den Zugang sperren oder Inhalte entfernen, wenn konkrete Hinweise auf Rechtsverstöße oder erhebliche Pflichtverletzungen vorliegen.

6. Haftung und Haftungsbeschränkung

Treasyndiathiarnyryl haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet Treasyndiathiarnyryl nur, soweit eine wesentliche Vertragspflicht betroffen ist, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden, ist ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Vergangene Leistungswerte lassen keine verlässlichen Rückschlüsse auf zukünftige Entwicklungen zu; frühere Ergebnisse bieten keine Sicherheit für spätere Resultate.

7. Testzugänge und unentgeltliche Leistungen

Soweit Treasyndiathiarnyryl dem Nutzer zeitlich befristete Testzugänge oder unentgeltliche Zusatzfunktionen bereitstellt, erfolgt dies freiwillig und widerruflich. Für diese Nutzungsformen kann Treasyndiathiarnyryl den Leistungsumfang einschränken, ändern oder die Bereitstellung jederzeit einstellen. Für unentgeltliche Leistungen haftet Treasyndiathiarnyryl nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, vorbehaltlich einer weitergehenden Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Es besteht kein Anspruch auf dauerhafte Verfügbarkeit oder bestimmte Eigenschaften von Testzugängen oder Zusatzfunktionen. Ergebnisse aus Testphasen sind nicht ohne Weiteres auf eine spätere entgeltliche Nutzung übertragbar; Ergebnisse können abweichen.

8. Laufzeit, Kündigung und Vertragsbeendigung

Der Vertrag wird, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien unter Einhaltung der vereinbarten oder gesetzlichen Kündigungsfristen ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei nachhaltig gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt, trotz Abmahnung keine Abhilfe schafft oder wiederholt mit Zahlungen in Verzug gerät. Kündigungen bedürfen mindestens der Textform. Nach Vertragsende wird Treasyndiathiarnyryl die Nutzerkonten deaktivieren und personenbezogene Daten nach Maßgabe der Datenschutzerklärung und gesetzlichen Aufbewahrungsfristen löschen oder anonymisieren.

9. Änderungen der Bedingungen

Treasyndiathiarnyryl behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzupassen, sofern sachliche Gründe wie Änderungen der Rechtslage, technische Weiterentwicklungen oder Anpassungen des Leistungsangebots dies erforderlich machen. Über wesentliche Änderungen wird der Nutzer in geeigneter Form informiert. Erfolgt die Nutzung der Dienste nach Inkrafttreten der geänderten Bedingungen fort, gelten diese als akzeptiert, sofern in der Mitteilung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurde und dem Nutzer eine angemessene Frist zum Widerspruch eingeräumt wurde. Im Fall eines fristgerechten Widerspruchs können beide Parteien den Vertrag außerordentlich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen kündigen.

10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt, soweit sie anwendbar sind. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz von Treasyndiathiarnyryl. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung in rechtlich zulässiger Weise möglichst nahekommt.